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Abschleppkosten in NRW derzeit rechtswidrig

15.04.2026

Wer in Nordrhein-Westfalen abgeschleppt wird, muss die Kosten dafür aktuell möglicherweise nicht bezahlen. Das Verwaltungsgericht Köln gab zwei Klägern recht, da es derzeit keine wirksame Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung gebe. Grund ist ein Formfehler der Landesregierung bei einer neuen Verordnung im Jahr 2023. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem könnte das Land den Fehler rückwirkend korrigieren, sodass bereits gezahltes Geld eventuell doch wieder zurückgefordert werden kann.