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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Natürlich Gesund am 19.08.2025

19.08.2025

Dr. med. Georg Fritz, Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - wer vertritt meine Rechte als Patient:in, wenn ich mich selbst nicht äußern kann?

Experte im Studio ist Dr. med. Georg Fritz, Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg.

Eigentlich betrifft dies jeden von uns, aber viele tun sich schwer, sich mit dem Thema zu befassen. Doch es ist sinnvoll, für sich selbst, aber auch für die Angehörigen.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine volljährige Person im Voraus festlegt, wie sie in bestimmten, noch nicht unmittelbar bevorstehenden Behandlungssituationen ärztlich behandelt werden möchte, falls sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann.

Eine Vorsorgevollmacht geht noch darüber hinaus und betrifft quasi alle Bereiche des Lebens.

  • Wie sieht das alles im Einzelnen aus?

  • Kann ich denn die medizinischen Details selbst beurteilen?

  • Was, wenn ich Dinge doch später anders entscheide?

  • Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

  • Wann sollte man sich damit beschäftigen?