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Die Kirschen in Nachbars Garten

27.09.2023

Mundraub ist keine Straftat mehr, sondern u.U. durchaus erlaubt

Es ist z.Zt. ein Vergnügen, durch Kleingartenanlagen zu schlendern –-unzählige Blumen blühen dort noch oder wieder in kräftigen Farben. Und Äpfel, Birnen und späte Pflaumen sind auch noch zu finden. Wenn nun ein Obstbaum nah am Gartenzaun steht und die Früchte erreichbar sind, könnte man ja einfach zugreifen. Nein, stopp! darf man nicht. Solange das Obst am Baum hängt, gehört es dem Eigentümer. Runtergefallene Früchte dürfen Sie aber aufsammeln. Und es lohnt sich den Blick zu weiten aufs ganze Stadtgebiet: „Berlin besitzt mehr als 2000 Fruchtbäume, doch da niemand sie erntet, verkommen die Früchte ungenutzt“, erklärt die Organisation Mundraub. Die zeigt seit einigen Jahren wo man ganz legal Brombeeren, Äpfel, Quitten, Birnen, Walnüsse oder Haselnüsse ernten kann. Dazu gibt es sogar ein hübsch formuliertes Gesetz: Früchte, Kräuter und Pilze dürfen Sie „an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Maßen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Also nicht an Ästen reißen und zu viel mitnehmen. Manche Bezirke oder auch große Wohnanlagen unterstützen das Ziel der ‚essbaren Stadt‘, indem sie ganz gezielt Sträucher und Bäume mit essbaren Früchten pflanzen. Und - das ist Ihnen vielleicht auch schon mal aufgefallen: viele Alleen in Brandenburg sind mit Obstbäumen bepflanzt. Hintergrund ist eine uralte Tradition aus dem 18. Jahrhundert und die Bäume sind eben noch da. Ob Sie nun also auf die Karte von www.mundraub.org schauen oder einfach so losziehen, viel Spaß beim Finden, Ernten und Apfelmus kochen oder Quittengelee – mal probiert?